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Begleitungen

Suchen Sie eine zielorientierte, persönliche Begleitung für Familien, Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und auf professionelle, ambulante Unterstützung angewiesen sind?

Sofa unterstützt sowohl Familien als auch Kinder und Jugendliche: Entweder in Form einer Sozialpädagogischen Familienbegleitung oder eines Sozialpädagogischen Einzelcoachings. Besteht ein gesetzlicher Auftrag von Seiten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder eines Familiengerichts, führen wir für Sie Sozialpädagogische Intensivabklärungen durch und organisieren im Auftrag individuelle Besuchsrechtsbegleitungen für den persönlichen Kontakt zwischen Eltern und deren Kinder. Ist das System stark konfliktbehaftet bieten wir begleitend zur Besuchsrechtsbegleitung oder Sozialpädagogischen Familienbegleitung auch eine Mediation an, welche auf das Kindswohl ausgerichtet ist. 

Wir bieten ausserdem in Kombination mit unserer ambulanten Angeboten Kulturvermittlung in unterschiedlichen Sprachen an. Dabei bilden jeweils eine pädagogische und eine kulturspezifische Fachperson ein Begleitungs-Tandem.  

Sofa legt Wert darauf, Beziehungsabbrüche zu vermeiden und gewährleistet, wenn möglich, eine Kontinuität der Betreuung durch die gleiche Sofa-Bezugsperson auch bei Wechsel des Leistungsangebots. 

Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF)

Es gibt verschiedene familiäre Kontexte, wo eine Sozialpädagogische Familienbegleitung unterstützend einwirken kann. 
 

Sozialpädagogische Familienbegleitung für Eltern mit Kindern, welche in der Erziehung und Alltagsbewältigung pädagogische Unterstützung benötigen 

Sofa unterstützt Familien sowie Pflegefamilien, die an ihre Grenzen stossen. Zum Beispiel wenn Eltern und ihre Kinder nicht mehr friedlich und konstruktiv miteinander ihren Alltag verbringen können. Oder wenn Vater oder Mutter infolge einer psychischen oder physischen Erkrankung ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern nicht mehr wahrnehmen können und das Zusammenleben nicht mehr zumutbar oder hoch belastet ist. 
 

Sozialpädagogische Familienbegleitung für Eltern mit Pflegekindern, welche Unterstützung benötigen (DAF-SPF) 

Sofa begleitet Familien mit Pflegekindern, welche Unterstützung und Beratung benötigen oder wünschen, in Bezug auf die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen einer Pflegefamilie wie den Umgang mit dem Helfer- und Herkunftssystem, bei pädagogischen Herausforderungen bei Pflegekindern, Auswirkungen auf eigene Kinder oder in Bezug auf administrative Belange eines Pflegeverhältnisses. 
 

Sozialpädagogische Familienbegleitung für Kinder und Jugendliche ohne Erziehungsperson  

Sind beide Elternteile aufgrund von Tod oder anderer Abwesenheit für jugendliche Geschwister im Alltag nicht mehr verfügbar, unterstützt Sofa diese in der Organisation des gemeinsamen Alltages und des Zusammenlebens im bisherigen Umfeld und steht den Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung. 
 

Sozialpädagogische Familienbegleitung für Eltern bei einer Rückplatzierung des Kindes aus einem Pflegeverhältnis oder einer Institution 

Der Rückplatzierungsprozess eines Kindes von einer Pflegefamilie oder Institution ins Herkunftssystem ist für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung. Sofa unterstützt das Kind und die Herkunftsfamilie bei diesem Prozess und ist Ansprechpartner für anfallende Themen im Alltag. 
 

Sozialpädagogische Familienbegleitung mit Kulturvermittlung  

Sofa begleitet Familien und Pflegefamilien mit verschiedenen kulturellen Hintergründen und Familienkonstellationen mit Einbezug von kulturvermittelnden MitarbeiterInnen. Der Fokus liegt dabei nebst den Themen einer Sozialpädagogischen Familienbegleitung auch bei der Kulturvermittlung. 

Entscheiden sich die betroffenen Familien freiwillig für eine Sozialpädagogische Familienbegleitung, vereinbaren wir mit der Familie, woran sie arbeiten wollen. Im Fall einer angeordneten, Sozialpädagogischen Familienbegleitung definieren unsere Auftraggeber die Ziele mit Einbezug der Familie. Die Dauer und Intensität einer Sozialpädagogischen Familienbegleitung werden bei einer freiwilligen Begleitung individuell mit Ihnen und der Familie festgelegt. Bei einer angeordneten Familienbegleitung verfügt die KESB oder das Familiengericht die Dauer der Begleitung. 

Wir teilen jeder Familie eine Sofa-Familienbegleitungsperson zu. Unsere Begleitperson besucht die Familie und bespricht wichtige Themen, sucht gemeinsam Lösungen und begleitet die Familie bei der Umsetzung.

Jeder Familienbegleitungstermin wird schriftlich dokumentiert. Ein Protokoll dient als Grundlage zur Prüfung der Zielerreichung im Rahmen der regelmässigen Standortgespräche. Zudem erstellen wir strukturierte Auswertungsberichte mit Verlaufsbericht sowie unseren fachlichen Einschätzungen und Empfehlungen. 

Die verschiedenen Dienstleistungen von Sofa erlauben einen unkomplizierten Einbezug unserer stationären Angebote – beispielsweise ein  Timeout- oder ein  Entlastungsplatz  für die involvierten Kinder oder Jugendlichen – wenn dies indiziert ist. 

Sozialpädagogisches Einzelcoaching (SPE)

Wir coachen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrem Alltag Unterstützung benötigen– sei es, dass sie keine Perspektiven für sich sehen, ihr Zuhause ihnen zu wenig Struktur bietet oder sie in einer persönlichen Krise stecken. 

Ein solches Coaching kann freiwillig teilweise über die IV oder im Rahmen einer zivil- oder strafrechtlichen Massnahme erfolgen. Dauer und Intensität des Coachings sprechen wir zu Beginn mit den Klienten ab. Ein Coaching dauert mindestens drei Monate. Im Rahmen eines Coachings arbeiten wir an konkreten Themen und formulierten Zielen unserer Klienten. Im Rahmen von Standortgesprächen prüfen wir regelmässig den Stand der vereinbarten Ziele. Das Coaching soll die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu befähigen, ihre persönlichen Stärken und Schwächen zu erkennen, Konflikte konstruktiv zu bewältigen und ihre Sozial- und Kommunikationskompetenzen zu entwickeln und zu erweitern. In unserer Tätigkeit spielen Biografiearbeit und Traumapädagogik eine wichtige Rolle. Wir begleiten unsere Klienten auch zu Behörden, Fachstellen und Arbeitgebern. 

Ein Einbezug der Familie findet im Unterschied zur Sozialpädagogischen Familienbegleitung nur punktuell und bei Bedarf statt. Jeder Coachingtermin wird schriftlich dokumentiert. Ein Protokoll dient als Grundlage zur Prüfung der Zielerreichung im Rahmen der regelmässigen Standortgespräche. Wir erstellen zudem strukturierte Auswertungsberichte mit Verlaufsbericht und unseren fachlichen Einschätzungen und Empfehlungen. 

Jedem Klienten wird eine Sofa-Bezugsperson zugeteilt, welche für die Fallführung verantwortlich ist. Für unsere Klienten sind wir in Krisen (Pikettdienst) erreichbar. 

Die verschiedenen Dienstleistungen von Sofa erlauben einen unkomplizierten Einbezug unserer stationären Angebote – beispielsweise ein  Timeout- oder ein  Entlastungsplatz  für die involvierten Kinder oder Jugendlichen – wenn dies indiziert ist. 

Besuchsrechtsbegleitung (BRB)

In der Regel ordnen ein Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Besuchsrechtsbegleitungen bei Verdacht auf die Gefährdung des Kindswohls an. Besuchsrechtbegleitungen werden auch im Rahmen von Trennungen und Eheschutzverfahren vereinbart. 

Dem Kind und den Eltern positive Begegnungen zu ermöglichen, ist das Hauptziel der individuell begleiteten Besuche. Dabei haben Sofa - Besuchsrechtsbegleitende immer das Kindswohl im Fokus. Die Eltern sollen für die Kindsinteressen sensibilisiert und in ihren Kompetenzen gestärkt werden. Ziel ist es, dass sie ihr Besuchsrecht in Zukunft wieder selbstständig ohne Begleitung ausüben können.  

Die Besuche finden nach Möglichkeit im Umfeld der Eltern statt oder in den kindergerechten Räumlichkeiten von Sofa in Brugg/Windisch oder Zürich. Bei Bedarf mieten wir Räumlichkeiten in der entsprechenden Region für die Besuchskontakte punktuell dazu. 

Zu Beginn der individuellen Besuchsrechtsbegleitung werden die Rahmenbedingungen und Regeln schriftlich durch die Behörden oder der Beistandsperson mit den Eltern festgelegt. Bei hochstrittigen, zerrütteten oder sehr komplexen Familienverhältnissen bieten wir Eltern vorbereitende und begleitende Mediationsgespräche an. Unsere Aufgabe ist es, den Eltern zu vermitteln, was getrenntlebende Elternschaft bedeutet und welche Bedürfnisse und Grenzen Kinder von getrenntlebenden Eltern haben. 

Intensivabklärung (IAK)

Besteht der Verdacht, dass ein Kind oder Jugendlicher vernachlässigt, ungenügend gefördert, misshandelt oder überfordert wird? Und/oder waren die bisherigen Abklärungen noch zu wenig aussagekräftig? 

In solchen Verdachtsfällen übernimmt Sofa in Ihrem Auftrag die nötigen Abklärungen. Gründe für die Gefährdung des Kindswohls können zum Beispiel sein: soziale-, finanzielle-, und psychische Probleme, Suchtthematik, Gewalt, Vernachlässigung, Trennung oder Scheidung. 

Besteht der Verdacht, dass ein Erwachsener aufgrund psychischer Erkrankung, körperlicher Behinderung, dissozialem Verhalten oder schlechter sozio-ökonomischer Situation, seine Selbstverantwortung nicht mehr wahrnehmen kann, übernimmt Sofa in Ihrem Auftrag die nötigen Abklärungen. 

Intensivabklärungen führen wir nur im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) oder der Familiengerichte durch.

In der Regel dauert eine Intensivabklärung je nach Thematik und Vereinbarung sechs bis zwölf Wochen, je nach Themenstellung, Voraussetzungen und involvierter Personen auch länger. In dieser Zeit setzen sich zwei Sofa-Fachpersonen nach dem Vier-Augen-Prinzip gründlich mit der Familie oder dem Erwachsenen und deren sozialen Umfeld auseinander. Die Häufigkeit der Besuche, welche auch an Wochenenden und Abenden stattfinden können, hängt von Ihrer Fragestellung ab. Den Klienten gegenüber legen wir Wert auf eine transparente Kommunikation; selbstverständlich wahren wir deren Persönlichkeitsrechte. 

Während einer Intensivabklärung finden keine pädagogischen Interventionen statt, ausser die schutzbedürftige Fokusperson ist einer akuten Gefährdungssituation ausgesetzt.  

Ziel der Intensivabklärung ist ein Abklärungsbericht/Sozialbericht nach Ihren individuellen Fragestellungen. Der Bericht umfasst in der Regel eine detaillierte Situationsanalyse, Problembeschreibung, Problemerklärung, Problembewertung und unsere fachlichen Empfehlungen. 

Die verschiedenen Dienstleistungen von Sofa erlauben nach Abschluss einer Intensivabklärung eine unkomplizierte und professionelle Anschlussmassnahme im ambulanten oder stationären Bereich. 

Aufsuchende Familienarbeit (AFAB)

Das Angebot «aufsuchende Familienarbeit» (AFAB) richtet sich an Familien mit Kindern, welche sich in einer familiären Notlage befinden und darin Beratung und Unterstützung benötigen. Die Unterstützung erfolgt mittels sozialpädagogischer Methoden und auf den Grundlagen der traumapädagogischen Haltung im Alltag der Familie. Sie hat den Auftrag, Eltern oder Elternteile bei der Bewältigung und der Gestaltung ihres Lebensalltags zu beraten und zu unterstützen. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen der Familien und deren einzelnen Familienmitgliedern in Verbindung mit dem Auftrag der zuweisenden Stelle.

Weiterreichende Massnahmen, wie beispielsweise eine Fremdplatzierung, sind für die Inanspruchnahme der vom Kanton Aargau subventionierten AFAB-Leistung eine Voraussetzung > Ambulante Angebote - Kanton Aargau (ag.ch)

Besuchsrechtsbegleitung (BRB) mit Mediation

Bei hochstrittigen, zerrütteten oder sehr komplexen Familienverhältnissen ist es oft schwierig bis unmöglich, dem Kind positiv erlebte Begegnungen mit beiden Elternteilen zu ermöglichen. Für diese Situationen empfiehlt es sich, begleitend zu den Besuchsbegleitungen (BRB), eine Mediation durchzuführen. Mediationen können je nach Indikation auch von einem Gericht oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) angeordnet werden. Die Eltern bearbeiten Konfliktpunkte in Bezug auf die gemeinsame elterliche Sorge, das Besuchsrecht oder konkrete Themen von Übergaben und Besuchen gemeinsam mit 1-2 Fachpersonen. Die Kommunikation zwischen Mediator*innen und Besuchsrechtsbegleitenden ist durch die Inhaus-Lösung gewährleistet. So können aktuelle Themen und Dynamiken zeitnah aufgefangen, bearbeitet und in der anschliessenden Begleitung umgesetzt werden. In der Regel rechnen wir mit 4-6 Mediationsterminen.  

Es sind verschiedene Prozessverläufe möglich:  

  • In hochstrittigen Systemen empfiehlt es sich, zuerst mit der Mediation zu beginnen und die Besuchsrechtsbegleitung (BRB) erst nach 2-3 Terminen zu beginnen. Die ersten Mediationstermine werden gemeinsam ausgewertet und dadurch der Verlauf der Besuchsrechtsbegleitungen gemeinsam geplant. 
  • Wenn die elterlichen Konflikte weder das Kindswohl noch die Umsetzung der Besuche gefährden, starten die Besuchsrechtsbegleitung (BRB) und die Mediation gleichzeitig mit dem Ziel, die Konflikte zu minimieren und eine bestmögliche Umsetzung der Besuchsrechtsbegleitungs-termine zu ermöglichen. 
     

Damit die Besuche für alle involvierten Personen so rasch als möglich positiv erlebt werden können, werden die Termine dem Prozess entsprechend – wenn möglich innerhalb einer kurzen Zeitspanne – organisiert.  

TANDEM in interkulturellen Begleitungen

Ausgangslage und Zielsetzung
Innerhalb der Schweiz hat der Bedarf an ambulanten Leistungen, Sozialpädagogischen Familienbegleitungen, Sozialpädagogischen Einzelcoachings, Intensivabklärungen sowie Begleitungen von Pflegeverhältnissen deutlich zugenommen. Es besteht ein Trend, stationäre Leistungen mit ambulanten Leistungen zu ersetzen, um die Klienten/-innen in ihrem eigenen Umfeld zu unterstützen, zu begleiten und zu stabilisieren. Nebst den ambulanten Leistungen werden Familien mit Migrationshintergrund, welche eine verwandtschaftliche Pflegeplatzierung führen oder minderjährige geflüchtete Kinder/Jugendliche, welche in Pflegefamilien leben, vermehrt unterstützt und begleitet.

Die Problematiken von Kindern und Jugendlichen sind bei Familien mit oder ohne Migrationshintergrund vorhanden und können professionell aufgefangen werden. Bei Familien mit Migrationshintergrund sieht Sofa einen besonders grossen Bedarf und gleichzeitig eine Chance. Aus langjähriger Erfahrung wird deutlich, dass die Arbeit mit Menschen mit Migrationshintergrund effizienter gelingt, wenn in der Arbeit eine Zugehörigkeit aus dem gleichen Kulturkreis besteht. Der Vertrauensaufbau ist deutlich vereinfacht und die Problematiken innerhalb der Familie werden ebenso leichter verstanden, erkannt und es kann darauf adäquat und zielgerichtet reagiert werden – auch im Hinblick auf die kulturellen Aspekte. Fachkräfte mit Migrationshintergrund (aus Kulturkreisen wie beispielsweise Afghanistan, Pakistan, Brasilien, Portugal, Spanien, etc.), welche eine sozialpädagogische Ausbildung innerhalb der Schweiz absolviert haben und damit vollständig anerkannt sind, gibt es selten. Daher reagiert Sofa auf diesen Bedarf mit einem Tandemkonzept zwischen einem Sozialpädagogen/in und einer Begleitperson mit Migrationshintergrund, um die Vorteile der Zusammenarbeit mit Menschen des eigenen Kulturkreises zu nutzen und einer sozialpädagogisch fundierten Arbeit zu schaffen.

Fachlicher Hintergrund von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund
Bei Sofa müssen Personen mit Migrationshintergrund eine ab-geschlossene Ausbildung aus dem Heimatland vorweisen können. Sie haben Erfahrungen im Umgang mit Menschen, sind offen, reflektiert und können auf verschiedene Anforderungen professionell und mit einer fachlichen Distanz reagieren. Sie kennen sich mit ihrem Herkunfts- aber auch mit dem hiesigen Kulturkreis sehr gut aus, sie verstehen Mechanismen innerhalb der Kulturen und sprechen mehrere Sprachen, mit denen sie sich verständigen können.

Massnahmen zur Qualitätssicherung
Sofa schult das interne Personal regelmässig und fördert die Teilnahme an Weiterbildungen – es werden Fallbesprechungen einzeln sowie in der Gruppe durchgeführt sowie regelmässige Supervisionen und Intervisionen angeboten. Mitarbeitende mit Migrationshintergrund ohne sozialpädagogische Ausbildung arbeiten mit einer ausgebildeten Tandemperson zusammen, welcher die Begleitungen mit ihnen reflektiert, die Klienten und ihre Problematiken kennt und somit einen grossen Einblick und Einfluss auf die Fallführung übernimmt und letztendlich die Verantwortung für die Qualität der Arbeit trägt. Während der sozialpädagogischen Begleitung ist diese ausgebildete Fachperson jeweils die direkte Ansprechperson für den Auftraggebenden.