Unser Telefon ist von Montag- bis Freitag, von 08:30 - 12:00 Uhr und von 13.30 – 16.30 besetzt. Sollten Sie uns nicht erreichen, hinterlassen Sie uns eine Nachricht und wir rufen Ihnen zurück.
Ja und nein. In erster Linie arbeiten wir im Auftrag von Institutionen oder Behörden wie der Kinder-, Jugend-, Familie-, Sozialhilfe oder der Jugendanwaltschaft. Sie definieren die Rahmenbedingungen und kontrollieren unsere Arbeit fachlich. Wir würden Sie beraten und an die entsprechende Fachstelle weiterleiten. Diese gibt dann allenfalls uns den Auftrag, mit Ihnen zu arbeiten.
Eine Begleitung ist sinnvoll, wenn eine minimale Motivation für Veränderung besteht. Sie kann auch Sinn machen, um das Kindswohl zu schützen, wo dies angezeigt ist.
Je nach Begleitungsart ist die Sinnfrage unterschiedlich zu bewerten.
- Eine sozialpädagogische Familienbegleitung oder ein sozialpädagogisches Einzelcoaching macht Sinn, wenn die Familie oder Hauptperson motiviert ist, ihre Situation zu verändern.
- Bei einer individuellen Besuchsrechtsbegleitung steht das Wohl des Kindes im Fokus und sein Recht auf persönlichen Verkehr mit seinen Eltern. Da macht eine Begleitung überall da Sinn, wo das Kindswohl überwacht oder gesichert werden muss.
- Bei einer Intensivabklärung im Auftrag der KESB bzw. des Familiengerichts besteht der Sinn darin, dass die Lebensumstände und die Situation der Kinder und Familien vor Ort im Detail erfasst und so geeignete Hilfestellungen initiiert werden können.
Die Dauer variiert je nach Abmachung, Auftrag und Bedarf. Bei sozialpädagogischen Familienbegleitungen sind es in der Regel eine bis drei Stunden pro Woche. Bei individuellen Besuchsrechtsbegleitungen oder bei Intensivabklärungen im Auftrag der KESB bzw. des Familiengerichts kann die Zeitdauer pro Einsatz stark variieren.
Nein, aber eine Ansprechperson im Sinne eines Auftraggebers einer Institution oder Behörde der Jugend-, Familien- oder Sozialhilfe. Diese Person definiert den Auftrag, kümmert sich um die subsidiäre Kostengutsprache und überwacht unsere Arbeit.
Je nach Abmachung und definiertem Bedarf durch die involvierten Personen (Institution oder Behörde der Jugend-, Familie- oder Sozialhilfe). In der Regel sind es ein bis zwei Termine pro Woche. Die Begleitung kann zeitweise auch intensiver durchgeführt werden oder gegen Ende der Begleitung auslaufen. Individuelle Besuchsrechtsbegleitungen finden im fix definiertem Besuchsrhythmus statt.
Nein, je nach Auftrag und Thematik findet die Begleitung in unterschiedlichen Zusammensetzungen statt.
Meist zu Hause oder bei Fachstellen, Behörden usw.
Wir sind darauf bedacht, die Privatsphäre aller Beteiligten zu schützen und halten uns im Hintergrund. Ist der Einbezug des Umfelds notwendig, besprechen wir dies vorab mit den Klient*innen und holen ihre/seine Erlaubnis für eine Offenlegung ein.
Die Termine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Andernfalls verrechnen wir einen Teil der Kosten, da unsere Fachpersonen die Termine verbindlich reserviert haben.
Grundsätzlich finden die Begleitungen in Deutsch statt. Wir verfügen aber über Mitarbeitende und Kulturvermittler*innen, die Fremdsprachen sprechen. Bitte kontaktieren Sie uns, falls sie dazu Fragen haben.
Die Gestaltung hängt von den behördlichen Vorgaben ab. Uns ist wichtig, die Besuche möglichst kindsgerecht zu gestalten, um den Kindern einen möglichst positiven Kontakt mit den Eltern zu ermöglichen.
Grundsätzlich ja. Allerdings nur in Absprache mit allen Beteiligten und unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist.
Je nach Wohnsitzkanton und Begleitungsgrund wird die Finanzierung unterschiedlich geregelt. Meist leistet die Wohnsitzgemeinde auf Antrag eine subsidiäre Kostengutsprache und klärt, wieviel die Familie an die Begleitung selbst zahlen kann.
Ja und nein. Primär arbeiten wir im Auftrag von Institutionen oder Behörden der Kinder-, Jugend-, Familie-, Sozialhilfe oder der Jugendanwaltschaft. Sie definieren die Rahmenbedingungen und kontrollieren unsere Arbeit fachlich. Allerdings gibt es auch behördlich oder gerichtlich angeordnete Hilfsmassnahmen, welche von den Eltern übernommen werden müssen. In diesen Fällen bitten wir Sie, uns zu kontaktieren, damit wir die Ausgangslage klären können.
Für Kinder und Jugendliche stellt eine Pflegefamilie eine gute Form der Unterbringung dar. Denn sie bietet, im Gegensatz zu Heimen, ein kontinuierlicheres Beziehungs- und Bindungsangebot an. Eine Platzierung in eine Pflegefamilie ist die für das Kind am wenigsten einschneidende Massnahme. Vor allem, sofern die Eltern der Platzierung zustimmen.
Ja, alle Sofa-Pflegefamilien müssen einen Einführungskurs besuchen und können die Ausbildung zu qualifizierten Pflegeeltern absolvieren. Sofa arbeitet zudem mit sozialpädagogischen Pflegefamilien zusammen. In solchen Familien hat mindestens ein Pflege-Elternteil eine sozialpädagogische Ausbildung. Sofa-Pflegefamilien bilden sich laufend weiter. Sie werden auch bei spezifischen Weiterbildungen in Bezug auf das Pflegekind von Sofa unterstützt.
Wir haben Sofa-Pflegefamilien für null bis 18-jährige Kinder bzw. Jugendliche und darüber hinaus.
Aktive Sofa-Pflegefamilien gibt es in der ganzen Deutschschweiz. Mehr Informationen finden Sie unter Sofa-Pflegefamilien-Portraits.
Leider sind Pflegeplatzierungen von der ISVE in der ganzen Schweiz ausgeschlossen. Je nach Kanton werden die Kosten von der Gemeinde oder dem Kanton getragen.
Ja, Sofa legt viel Wert auf den Kennenlern- und Passungsprozess im Rahmen von Pflegeplatzierungen. Grundsätzlich ist es möglich, die Sofa-Pflegefamilie vor Eintritt kennen zu lernen. Wir planen nach dem Aufnahmeentscheid eine altersgerechte Eingewöhnungszeit mit regelmässigen Besuchen und gegebenenfalls Wochenenden. Ein klassisches «Schnuppern» ist dies jedoch nicht.
Das hängt von den behördlichen Vorgaben ab. Sofern es von behördlicher Seite keine Weisung gibt, ist es grundsätzlich möglich – aber immer nur in Absprache mit der zuständigen Sofa-Fachperson und der Sofa-Pflegefamilie.
Der Eintritt der Volljährigkeit und seine Folgen ist je nach Herkunftsgemeinde und Kanton unterschiedlich geregelt. In der Regel wird eine Pflegeplatzierung durch die Behörde weiter unterstützt, solange das Pflegekind in Ausbildung ist.
Im Prinzip ja. Wir arbeiten mit begleiteten, qualifizierten und sozialpädagogischen Pflegefamilien, mit kinderlosen, alleinerziehenden, traditionellen sowie gleichgeschlechtlichen Pflegefamilien zusammen. Sofa schliesst keine Familienform aus, achtet aber auf konfessionelle und politische Neutralität und erwartet einen nachweislich einwandfreien Leumund. Unter Sofa-Pflegefamilie werden finden Sie dazu ausführliche Informationen.